Übersicht der Service-Seiten
Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Das Wichtigste in Kürze
Du hast das Recht als Kunde von uns als Händler ein Produkt zu erhalten, das frei von Mängeln ist. Dieses Recht ist gesetzlich geregelt. Hat ein Produkt einen Mangel, so treten deine Gewährleistungsrechte in Kraft. Tritt ein Mangel bei einem Produkt auf, das du bei uns gekauft hast, wende dich bitte an unseren Kundenservice. Gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjährt die Gewährleistung für Neuwaren nach 2 Jahren. Danach wird gesetzlich davon ausgegangen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorhanden war.
Was gilt als Mangel?
Als Mangel gilt, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. Diese Mängel können auch versteckt sein und erst später (innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht) entdeckt werden.
Was geschieht nach dem Fund eines Mangels?
Der Mangel muss bei uns als Händler gemeldet werden, nicht beim Hersteller des Produktes. Wir prüfen im Anschluss, wie der Mangel beseitigt werden kann. Dafür treten wir auch für dich als Kunden in Kontakt mit dem Hersteller. Je nach Mangel können dies eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung sein. In bestimmten Fällen sind auch eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises gegen Rücksendung des Produktes vorgesehen.
Dein Gewährleistungsrecht grafisch zusammengefasst
Die Grafik wird entsprechend der Richtlinie 2024/825 und Durchführungsverordnung 2025/1960 der Europäischen Union veröffentlicht. Weitere Informationen zu Gewährleistung und Garantien findest du bei der EU: ↪ Externer Link zur EU.

Welche Einschränkungen gelten?
Das beschriebene Gewährleistungsrecht von 2 Jahren bezieht sich nur auf Verträge zwischen Händler und Privatkunde. Als gewerblicher Kunde gelten gesonderte gesetzliche Regelungen.
Wer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag?
In den ersten 12 Monaten nach Kauf gilt die beweislose Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Produktes bestanden hat. Ausgenommen sind offensichtliche Schäden durch mangelhaften Umgang. Nach 12 Monaten muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Freiwillige Garantie des Herstellers
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Das oben beschriebene Recht auf Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und für jeden Kauf bindend. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers eines Produktes.
Wichtig ist: Auch wenn ein Hersteller eine Garantie auf ein Produkt anbietet, gilt das Recht auf Gewährleistung uneingeschränkt weiter.
Auf was bezieht sich die Garantie?
Die Garantie ist bei jedem Produkt individuell geregelt. Sie kann sich auf das ganze Produkt beziehen, eingeschränkt auf Einzelteile gelten oder Verschleißteile ausschließen. Der Händler ist in der Formulierung seiner Garantie frei. Es kann auch eine Registrierung des Produktes beim Hersteller nötig sein, um die volle Garantie zu erhalten. Die genauen Garantiebedingungen findest du bei jedem Produkt hinterlegt.
Kennzeichnung von gewerblichen Haltbarkeitsgarantien
Die EU hat eine einheitliche Kennzeichnung von Garantien eingeführt, wenn ein Hersteller eine Garantie anbietet, die länger als 2 Jahre gilt und uneingeschränkt auf das ganze Produkt. In diesem Fall wird das Produkt mit einer GARAN-Kennzeichnung versehen, die die Dauer der Garantie in Jahren anzeigt. Beispielhaft sieht die Kennzeichnung wie folgt aus:

Weitere Garantien ohne Kennzeichnung
Da die EU nur eine Kennzeichnung von freiwilligen Garantien für vollständige Produkte vorsieht, gibt es bei vielen Produkten in unserem Shop eine textliche Beschreibung der Garantie ohne das offizielle GARAN-Bild der EU. Dies betrifft z. B. die Gokarts von BERG, da Verschleißteile wie Räder und Kette von der Garantie ausgeschlossen sind, oder die PlayBase-Sets aus Rahmen und Zubehör, da für die Einzelteile unterschiedliche Garantiezeiten gelten.
Was ist eine Funktionsgarantie?
Bietet ein Hersteller eine Funktionsgarantie an, so ist dies eine Garantie für die funktionelle Nutzung und deckt alle Mängel ab, die die Funktionsfähigkeit des Produktes beeinträchtigen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die dem Verschleiß und Witterungseinflüssen unterliegen. Dazu gehören Oberflächenveränderungen wie Verfärbungen oder Korrosion, Alterung von Materialien wie Holz und natürlicher Verschleiß z. B. bei Schaumstoffteilen und Seilen. Häufig sind auch Beschädigungen bei Missbrauch oder fehlerhafter Installation ausgeschlossen. Die genauen Bedingungen definiert der Hersteller.
Weiter Fragen?
Habt ihr weitere Fragen zu Gewährleistung und Garantie? Dann ist unser Kundenservice gerne für euch da:
per Telefon (Mo - Fr, 9.00 - 16.00 Uhr): 06636 / 918260
oder per E-Mail: mail@spielheld.de